Schulungen

Kommen Sie Ihrer Pflicht als Unternehmer/-in nach und schulen Sie Ihre Mitarbeiter/in nach den geltenden Vorschriften der DGUV 52  § 29.


Danach muss der Mitarbeiter/in geschult und unterwiesen sein, wenn Sie ihn mit dem führen eines Turmdrehkran beauftragen.


Zum einen wird diese Schulung von der Berufsgenossenschaft gefordert, zum anderen ist diese Unterweisung äußerst wertvoll, sollte es einmal zu einem Versicherungsfall kommen.


Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre(n) Mitarbeiter/in mit einem 2-tägigen Lehrgang zu schulen.


Aufgeteilt in zwei Bereiche werden den Teilnehmern im ersten Teil rechtliche, physikalische und theoretische Grundlagen vermittelt. Durch eine schriftliche Prüfung wird das Erlernte nachgewiesen.


Im zweiten Teil wird die Technik an den Maschinen anschaulich erklärt und durch praktische Übungen der effiziente Einsatz und das sichere Führen der Maschine vermittelt.


Die Schulung erfolgt durch einen anerkannten Sachverständigen für Turmdrehkrane.


Jeder Teilnehmer/in erhält den Fahrausweis f. Krane nach erfolgreicher Teilnahme.


Melden Sie jetzt Ihre Mitarbeiter/in an:


Wann:
30.01. - 31.01.2024   8.00 – ca. 16.00 Uhr    (Teilnehmerzahl begrenzt)
01.02. - 02.02.2024   8.00 – ca. 16.00 Uhr    (Teilnehmerzahl begrenzt)
Gebühren je Teilnehmer:   418,00 €  (zzgl. MwSt)


Für das leibliche Wohl wird gesorgt.


Anmeldungen unter:
per Mail: info@bks-spilker.de
per Fax: 05224 / 938 77 98
hier gibt’s die Vorlage


Ausstellung